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Referendumsabstimmung 5. Juni 2016:
Noch einmal Ja zu einer zeitgemässen Fortpflanzungsmedizin

Argumente der Befürworter (http://fortpflanzungsmedizin-ja.ch/)

 

Bereits im Juni 2015 hat das Schweizer Stimmvolk – in Kenntnis sämtlicher Argumente für und gegen die PID – mit 62% sehr deutlich Ja gesagt zur überfälligen Anpassung des Verfassungsartikels über Fortpflanzungsmedizin. Die Gegner der Fortpflanzungsmedizin haben das Referendum gegen das Gesetz ergriffen, weshalb wir nochmals über das Thema abstimmen müssen. Die Argumente hingegen bleiben die gleichen, weshalb wir zuversichtlich sind, dass die Stimmbevölkerung ihr Ja vom letzten Jahr eindrücklich bestätigen wird.

 

Optimale Kinderwunschbehandlung für betroffene Paare in der Schweiz anstatt im Ausland

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben oft einen jahrelangen Leidensweg hinter sich. Es ist deshalb falsch, ihnen ohne zwingende Gründe eine optimale Behandlung zu verwehren. Heute verfügt die Schweiz über eines der restriktivsten Fortpflanzungsmedizingesetze in Europa. Verschiedene Massnahmen zur Auswahl lebensfähiger Embryonen sind verboten. Deshalb sind oft wiederholte Versuche notwendig, was die Behandlung unnötig verlängert und die Paare emotional stark belastet. Wer es sich leisten kann und eine schwierige Ausgangslage hat, wird sich im Ausland behandeln lassen.

 

Eigenverantwortung der Eltern stärken und unnötige Schwangerschaftsabbrüche vermeiden

In der Schweiz sind Pränataldiagnostik und ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche straffrei möglich. Das Stimmvolk sprach sich 2002 deutlich für diese Form der Fristenregelung aus. Die Präimplantationsdiagnostik ist hingegen verboten. Dieser Widerspruch soll mit dem revidierten Gesetz behoben werden – Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik sind gleich zu behandeln, damit den Kinderwunsch-Patientinnen keine «Schwangerschaften auf Probe» zugemutet werden müssen. Der Staat soll auch bei der Präimplantationsdiagnostik auf die Eigenverantwortung der betroffenen Paare setzen, statt die ethisch-moralischen Vorstellungen einer Minderheit im Gesetz festzuschreiben.

 

Mutter und Kind vor unnötigen gesundheitlichen Risiken schützen

Die heutige Rechtslage provoziert unnötige gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind. Kinderwunschbehandlungen führen mit der heutigen Regelung überdurchschnittlich häufig zu Mehrlingsschwangerschaften. Mehrlingsschwangerschaften gehen mit vermehrten Komplikationen während der Schwangerschaft und einem erhöhten Frühgeburtsrisiko - mit Gefahr körperlicher und geistiger Behinderung - einher. Diese Risiken können wir mit der Gesetzesänderung stark reduzieren.